Denkmalimmobilien KFW Förderung

Denkmalimmobilien mit KfW Förderung energieeffizient sanieren

Die Sanierung von Denkmalimmobilien ist mit einigen Auflagen verbunden. Nicht immer geht die energetische Sanierung mit den Auflagen der Denkmalbehörde einher. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert energetische Maßnahmen an Denkmalobjekten mit vereinfachten Richtlinien und unterstützt Bauherren bei der Erhaltung der Gebäude. 

Die Förderung erhaltenswerter Bausubstanz 

Stuft das Amt für Denkmalschutz ein Gebäude als erhaltenswerte Bausubstanz ein, handelt es sich um ein Denkmal. Häufig werden bestimmte Gebiete als Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet definiert. Eine Sanierung oder Teilsanierung der Denkmalimmobilien fördert die KfW mit verschiedenen Programmen. Die energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus unterstützt die KfW ebenso wie bestimmte Einzelmaßnahmen. Wenn Sie im Rahmen einer energetischen Sanierungsmaßnahme die Heizung erneuern und die Fenster austauschen, erhalten Sie dafür Fördermittel der Kreditanstalt. 

Kredite und Zuschüsse der KfW für eine Denkmalimmobilie 

Für die Förderung von Denkmalobjekten kommen verschiedene Produkte der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frage:

– Energieeffizient Sanieren – Kredit, Kredit 151/152 (alte KFW Programm) ersetzt durch 261/262

– Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung, Zuschuss 431

– Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss, Zuschuss 430 (gilt nur für Privatpersonen) 

Wenn Sie Fragen zu KFW Förderprogramm haben in Verbindung mit einem Erwerb einer Denkmalimmobilie dann rufen Sie uns gerne direkt an.

Die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus

Bei dem Energieffizienzhaus-Standard handelt es sich um einen bestimmten technischen Standard. Je energiesparender Sie die Denkmalimmobilien sanieren, desto höher fällt die Förderung aus. Die Förderanstalt unterstützt folgende Maßnahmen als Komplettpaket oder Einzelmaßnahmen:

– Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecke

– Sonnenschutz

– Erneuerung der Fenster und Sonnenschutz

– Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage

– Austausch der Heizung

– Einbau einer Solar- oder Photovoltaikanlage

Zusätzliche erhalten Bauherren Fördermittel für die energetische Fachplanung und die Baubegleitung bei den Sanierungsmaßnahmen ihrer Denkmalobjekte. 

Doch nicht jeder Bauherr entscheidet sich für einen kompletten Umbau sondern setzt auf Einzelmaßnahmen. Hier erhalten Sie im Rahmen des Heizungs- und Lüftungspakets der Fördermittel für 

– den Austausch inneffizienter Heizungsanlagen und den Einbau effizienter Anlagen und/oder

– die Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahmen

eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. 

Vereinfachte Förderbedingungen für Denkmäler

Wichtig ist, dass alle Einzelmaßnahmen bestimmten technischen Mindestanforderungen entsprechen. Die Kreditanstalt hat dazu entsprechende Vorgaben erstellt, an die Bauherren sich bei den Sanierungsarbeiten halten müssen. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt können die strengen Vorgaben, die bei einem Effizienzhaus gelten unter Umständen nicht immer eingehalten werden. Eine erhaltenswerte Fassade kann eventuell nicht so gedämmt werden wie es energetisch notwendig wäre. Darum gelten bei den Arbeiten an Denkmalen vereinfachte Förderbedingungen. Zudem hat die KfW bei einigen Maßnahmen an Denkmalobjekten die technischen Mindestanforderungen für Bauherren erleichtert. Die Ausnahmen gelten für 

– Gebäude die nach den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer als Denkmal eingestuft wurden

– Gebäude die zu einem Denkmalensemble gehören

– Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz 

Der Jahres-Primärenergiebedarf liegt unter den Standardwerten für normale Effizienzhäuser. Nach den Vorgaben darf der Jahresprimärenergiebedarf bei Denkmalen 160 % und der Transmissionswärmeverlust 175 % der Werte eines vergleichbaren Referenzgebäudes betragen. Auch bei den gestalterischen Vorgaben gibt es erleichterte Vorgaben. Wichtig ist ein Nachweis, dass alle energetischen Maßnahmen die unter den Denkmalschutzauflagen möglich sind, umgesetzt wurden. 

Die Höhe der Fördermittel für die Sanierung von Denkmalimmobilien

Wenn Sie Ihre Immobilie komplett sanieren und zum Effzienzhaus umbauen, erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohnung. Handelt es sich um eine Teilsanierung in Einzelmaßnahmen unterstützt die Kreditanstalt mit bis zu 50.000 Euro je Wohnung. 

Zusätzlich erhalten Bauherren, die nach der Sanierungsmaßnahme einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen einen Tilgungszuschuss von bis zu 27.500 Euro. Damit reduziert sich der Gesamtbetrag den Sie als Kreditnehmer zurückzahlen müssen. Möglich ist zudem ein weiterer Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Berater. 

Für Privatpersonen gibt es mit dem Investitionszuschuss für energieeffizientes Sanieren eine weitere Fördermöglichkeit. Pro Wohnung ist eine Förderung von bis zu 30.000 Euro für private Eigentümer möglich. Die Kreditanstalt gewährt den Zuschuss für die energetischen Sanierungsmaßnahmen oder den Kauf von energetische saniertem Wohnraum. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln der Kreditanstalt ist möglich. 

Begleitung durch einen Experten ratsam 

Idealerweise binden Sie bei dem Sanierungsvorhaben einen Experten für die Planung und die Durchführung Ihrer Maßnahme ein. Damit Sie die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten, benötigen Sie die Bestätigung des Sachverständigen. Der Fachmann unterstützt nicht nur bei der Antragstellung sondern begleitet die energetische Sanierungsmaßnahme. Der Experte bereitet den Förderantrag gemeinsam mit Ihnen vor. Die Beantragung der Kreditmittel erfolgt über Ihre Hausbank. In der Regel erhalten Sie nachdem mit der Hausbank alles geklärt wurde eine Sofortzusage der Kreditanstalt für Ihr Vorhaben.

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