Bereitstellungszinsen

Wird ein von der Bank zugesagtes Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgezahlt, berechnet die Bank ab einem bestimmten Zeitpunkt Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag. Üblicherweise gewährend die Banken Zeiträume zwischen sechs Wochen und zwölf Monaten um ein Darlehen abzurufen. Wird das Darlehen bis dahin nicht -oder nur in Teilen abgerufen- werden Bereitstellungszinsen auf den nicht ausgezahlten Betrag fällig. In der Regel liegt der Prozentsatz zwischen zwei und drei Prozent jährlich. Bei einer Denkmalimmobilie sollten Darlehensnehmer den Sanierungszeitraum beachten, dauert die Modernisierung der Denkmalschutz Immobilien zu lang, können Bereitstellungszinsen anfallen.