Eine Hypothek wird, wie die Grundschuld, als Grundpfandrecht zur Sicherung von Ansprüchen Dritter in das Grundbuch eingetragen. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek akzessorisch, das heißt, an das Bestehen einer Forderung gebunden. Inzwischen verwenden Banken zur dinglichen Sicherung ihrer Darlehen kaum noch Hypotheken. Als Sicherungsmittel dienen vorwiegend Grundschulden.
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