Öffentliches Register, das über Grundstücke Auskunft gibt: Neben der Größe, der Nutzungsart und dem Eigentümer sind Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Grundschulden zu Gunsten der finanzierenden Bank werden ebenfalls im Grundbuch eingetragen. Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf das Grundbuch einsehen. Eine Eigentumswohnung wird im Wohnungsgrundbuch eingetragen.
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