Bei Mehrfamilienhäusern bezeichnet das Gemeinschaftseigentum, gemeinsam genutzte Eigentum der Hauseigentümer. Zum Gemeinschaftseigentum zählen bei Mehrfamilienhäusern und Denkmalschutz Immobilien zum Beispiel das Dach, die Fassade, ein Fahrstuhl oder die Außenanlagen. Für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kommen alle Eigentümer gemeinsam auf.
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