Erschliessung/Erschliessungskosten

Durch den Anschluss an das öffentliche Wegenetz, Strom, Gas , Wasser. Telefon sowie Wasser- und Abwasser wird ein Grundstück erschlossen und damit baureif. In der Regel sorgen Gemeinden und Kommunen für die Erschließung, die Grundstückeigentümer werden zu gewissen Anteilen an den Kosten beteiligt.

Erschließungskosten

Erschließungskosten (auch als Erschließungsbetrag bekannt) sind die Kosten, die für den Erstanschluss eines Grundstücks an die Kanalisation, die Energieträger (Elektrizität, Gas) und an die öffentliche Wasserversorgung anfallen.