Erbbauchrecht/Erbpacht

Zeitliches begrenztes Recht, ein Haus auf einem Grundstück zu errichten, ohne das Grundstück selbst zu besitzen. Der Grundstückseigentümer erhält für den Nutzungszeitraum vom Bauherren den im Voraus festgelegten Erbbauzins. Die Laufzeit für ein Erbbaurecht beträgt üblicherweise 99 Jahre.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht wird häufig auch als Erbpacht bezeichnet. Ein Bauherr kann auf einem Grundstück im Rahmen der Erbpacht ein Haus errichten. Dabei ist nicht er, sondern ein Dritter Grundstückseigentümer. Der Grundstückseigentümer erhält für den Nutzungszeitraum den sogenannten Erbbauzins. Die Laufzeit der Erbpacht liegt in der Regel bei 99 Jahren.