Die Eigenheimzulage hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Darlehensnehmer, die vor dem Stichtag Eigentum erworben haben, konnten sich die gesamte Förderung sichern. Der Förderbetrag lag bei einem maximalen Betrag von 1.250 Euro sowie einer Kinderzulage von 800 Euro für jedes Kind. Die Zahlung der Förderung galt nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
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