Ablösung

Mit einem neuen Darlehen wird die Verbindlichkeit eines anderen Kreditgebers (in der Regel Kreditinstitut) abgelöst. Auch als Kreditablösung bekannt.

Die Ablösesumme berechnet sich wie folgt:

  • Aktueller Restkredit
  • + Zinsen bis zum Ablösedatum
  • + eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung
  • + anfallende Bearbeitungsgebühren
  • + anfallende Kosten der Übertragung von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
  • ./. Anteilige Erstattung von Disagien (falls notwendig)
  • ./. Zinsen und laufzeitabhängige Kosten, die auf die Zeit nach dem Ablösetermin entfallen (§ 498 Abs. 2 BGB) (falls der Darlehensgeber kündigt)
  • ./. Rückkaufswert von Restschuldversicherungen (falls vorhanden)