Mietpool

Modernisierte Wohnungen sind attraktiv für Mieter und werden daher in der Regel innerhalb kurzer Zeit vermietet. Kommt es zwischendurch zu einem Mieterwechsel steht das Objekt vorübergehend leer und der Eigentümer muss die Finanzierungskosten innerhalb dieses Zeitraums aus Eigenmitteln begleichen. Um einen zwischenzeitlichen Leerstand zu überbrücken, ist ein Mietpool eine ausgezeichnete Alternative. Hausverwaltungen bieten diesen Service für ausgewählte Objekte in ihrem Bestand an. Im Gegensatz zu teuren Mietgarantien, die in den letzten Jahren bei Kapitalanlegern für Probleme sorgten, schafft der Mietpool eine ausgezeichnete Alternative.

Das Prinzip des Mietpools basiert auf einer Solidargemeinschaft aller Eigentümer: Die Mieten der Gemeinschaft fließen in einen gemeinsamen Pool, aus dem jeder Eigentümer den Mietanteil erhält, der auf seine Wohnung bzw. seine Wohn-/ Nutzfläche entfällt. Auch bei Leerstand einer oder mehrerer Wohnungen werden die Anteile an alle Wohnungseigentümer ausgeschüttet – der Mietpool dient also als Sicherheit für einen Mietausfall. Die Mehr- oder Mindereinnahmen werden bei dieser Verfahrensweise gleichmäßig auf alle Wohnungseigentümer verteilt. Unwahrscheinlich ist der Fall eines kompletten Leerstands, dann käme es zu einem kompletten Ausfall. Jeder Eigentümer kann einmal von einem vorübergehenden Leerstand seiner Wohnung betroffen sein, so dass die Gemeinschaft mit anderen Eigentümern eine sinnvolle Lösung darstellt.

Das Leerstandsrisiko wird bei dieser Variante gemindert und auf die gesamte Eigentümergemeinschaft verteilt. Zudem profitieren alle Eigentümer von Neuvermietungen zu verbesserten Konditionen, denn auch die Mehreinnahmen werden anteilig auf alle Eigentümer verteilt. Mindereinnahmen können durch höhere Steuervorteile teilweise aufgefangen werden. Die Teilnahme am Mietpool ist nicht vorgeschrieben und wer eine Wohnung als Kapitalanlage erwirbt, entscheidet selbst, ob er teilnehmen möchte.