Mit der Festpreisgarantie übernimmt das bauausführende Unternehmen die Garantie, eine Wohnung entsprechend der Baubeschreibung schlüsselfertig zum vereinbarten Preis fertigzustellen. Wichtig ist eine umfassende und detaillierte Baubeschreibung, die die auszuführenden Arbeiten im Hinblick auf Qualität und Ausstattung umfänglich dokumentiert. Mündliche Nebenabreden sollten nicht getroffen werden, Änderungen und Ergänzungen sollten stets in schriftlicher Form erfolgen. Käufer profitieren von der Festpreisgarantie, die als Bestandteil des Kaufvertrages ausgezeichnete Sicherheit bietet: Kommt es während der Bauphase zu steigenden Kosten, gehen diese zu Lasten des Bauträgers.
Der Kaufpreis bei einer Denkmalschutzimmobilie setzt sich aus drei verschiedenen Komponenten zusammen:
- dem Kaufpreis für den Altbau
- den Grundstücksanteil
- den Sanierungskosten
Erwerber eines Denkmalobjektes schreiben die Sanierungskosten nach § 7h oder 10f des Einkommensteuergesetzes ab. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um eine eigengenutzte oder vermietet Denkmalimmobilie handelt. Kapitalanleger schreiben nach § 7h acht Jahre lang 9 Prozent und vier Jahre lang 7 Prozent der Investitionskosten ab. Wer die Wohnung selbst nutzt, kann 10 Jahre lang 9 Prozent des Sanierungsaufwands steuerlich geltend machen.