Sachverständigenprüfung

Nach der Bauabnahme kann der Bauherr Mängel gegenüber dem Bauträger nur im Rahmen der Gewährleistung geltend machen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Sanierungsarbeiten nach den Vorgaben des BGB fünf Jahre. Da die Bauabnahme und die Feststellung von Mängeln von entscheidender Bedeutung sind, sollten Sie diese unbedingt von einem unabhängigen Sachverständigen begleiten lassen. Der Sachverständige sorgt für eine fach- und sachgerechte Abnahme der Immobilie und prüft, ob die Arbeiten der Baubeschreibung entsprechend durchgeführt wurden.

Die Beseitigung der bei der Bauabnahme festgestellten Mängel sollte innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Bei einem Nachbegehungstermin prüft der Sachverständige, ob eine fachgerechte Mängelbeseitigung erfolgt ist. In einem schriftlichen Abnahmeprotokoll wird die Begutachtung und Prüfung aller Bauteile bestätigt.

Die letzte Kaufpreisrate ist erst zu zahlen, wenn das Objekt mängelfrei an den Käufer übergeben wurde.